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Patinnen und Paten

Bei der Taufe von Kindern ist vorgesehen, dass Patinnen oder Paten den Eltern bei der Begleitung und religiösen Erziehung der Kinder zur Seite stehen. Das Patenamt kann übernehmen, wer der evangelischen Kirche angehört, also wer getauft und konfirmiert ist. Patin oder Pate darf auch sein, wer Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist, also der katholischen oder orthodoxen Kirche angehört. Wenn Sie als Eltern nicht der Evangelischen Kirche angehören, soll mindestens einer der Pat*innen Mitglied sein. Wenn die Pat*innen nicht hier in Heuchelheim wohnen, brauchen wir von ihnen einen Patenschein, den sie bei ihrer Wohnsitz-Kirchengemeinde bekommen.
Wenn Sie sich als Eltern Pat*innen wünschen, die nicht Mitglieder einer Kirche sind, können diese kein Patenamt übernehmen. Natürlich können sie die Taufe mitfeiern und gerne auch im Gottesdienst mitwirken.

PATENSCHEIN BEANTRAGEN
Einen Patenschein benötigen Sie, wenn Sie Mitglied der Martinsgemeinde sind und in einer anderen Gemeinde Pat*in werden wollen. Einfach das Formular ausfüllen und abschicken, um Ihren Patenschein zu beantragen. Sie können den Patenschein am nächsten Tag im Pfarrbüro (Schulgasse 4, Mo, Di, Do, Fr, 9-12 Uhr) abholen.

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